Empfohlene Impfungen für das zahnmedizinische Personal

Krankheit Auffrischimpfung
Hepatitis B je nach Impferfolg (Titer)
Hepatitis A alle 10 Jahre
Tetanus, Diphterie alle 10 Jahre
Influenza jedes Jahr
Masern, Mumps, Röteln nicht erforderlich, wenn Immunisierung und Auffrischimpfung in der Kindheit erfolgten
Poliomyelitis alle 10 bis 20 Jahre
Varizellen, Windpocken Impfung nur dann, wenn der Betreffende nicht immun ist
Covid-19 Immunisierung und Auffrischungsimpfung

Mitarbeiter in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen müssen einen ausreichenden Impfschutz gegen Masern und Covid-19 nachweisen (Infektionsschutzgesetz IfSG).

Impfkalender 2022 Stiko

Impfkalender 2022
Stiko

Schutzmaßnahmen

Berufsbekleidung für das zahnmedizinische Personal

  • vom UKA gestellte Kasacks
  • Helle farbe (Erkennen von Verschmutzungen)
  • Getrennt von Privatkleidung aufzubewahren
  • Darf privat nicht getragen werden
  • Bis 60° waschbar
  • Bereichsbekleidung
    Bei Operationen (z.B. Zahnextraktion, Implantation, Mukogingival-Chirurgie) sind während der Behandlung zur Bereichskennzeichnung im OP-Trakt grüne Kasacks, Hosen sowie Schuhe zu tragen.

Zusätzlich

  • Bei infektiösen Patienten (z.B. HIV, Hep C, Covid-19) sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.
  • Sämtliches in die Behandlung involviertes Personal hat einen Mundnasenschutz/ FFP2- Maske, eine OP-Haube, eine spezielle Schutzbrille, einen gesonderten Schutzkittel über der Arbeitskleidung sowie eine doppelte Lage Handschuhe oder aber chirurgische Handschuhe zu tragen. Diese Kleidung ist nach Ende der Behandlung sofort wie unter dem Reiter „Abfallentsorgung“ des Lernprogramms beschrieben zu verwerfen.

Schutzkleidung für das zahnmedizinische Personal

  • Das Tragen eines Kittels ist im Rahmen der zahnärztlichen Behandlungsmaßnahmen nicht obligatorisch. Sollte ein Kittel getragen werden, ist darauf zu achten die Ärmel entsprechend hochzukrempeln, sodass die Unterarme nicht bedeckt sind. In Ausnahmesituationen wie z.B. chirurgischen Eingriffen wird von den Mitarbeitern der Klinik weitere zweckdienliche Schutzausrüstungen ausgeteilt.

Schuhe für das zahnmedizinische Personal

  • Es wird geschlossenes, glattes und abwischbares Schuhwerk in einer hellen Farbe (optimalerweise gänzlich in weiß) gefordert. Hierzu zählen beispielsweise geschlossene, helle, abwischbare Turnschuhe oder aber geschlossene Schuhe mit Fersenriemen. Alle anderen Schuhe sind aus Sicherheitsgründen untersagt.

Kopfbedeckungen

  • Das Tragen jeglicher individueller Kopfbedeckungen ist untersagt. Alternativ kann eine chirurgische Kopfbedeckung getragen werden, welche die individuelle Kopfbedeckung komplett überdecken muss. Längere Haare sind mithilfe von Haargummis und -klammern zurückzubinden.

Schutzkleidung für operative Maßnahmen

Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille

Wann

  • Zum Schutz vor Blut- und Speichelspritzern sowie keimhaltigem Aerosol

Wie

MNS

  • Mund-Nasen-Schutz (MNS) muss dicht anliegen
  • MNS darf nicht während der Behandlung vorübergehend heruntergezogen werden
  • MNS-Wechsel zwischen Patienten und bei Durchfeuchtung oder sichtbarer Verschmutzung

FFP-2 Maske

Schutzbrille/Visier

  • Schutzbrille muss nach der Behandlung und bei Kontamination mit Flächendesinfektionsmittel auf alkoholischer Basis (Incidin) desinfiziert werden
  • Brillenträger können auf eine weitere Schutzbrille verzichten. Wir empfehlen jedoch dringlichst, über diese eine Schutzbrille mit lateralen Schutzabdämmungen zu tragen. Zudem empfehlen wir die Behandlung mit Lupenbrille
  • Das Tragen eines Schutzvisiers ist laut RKI und BfArM nicht als gleichwertige Alternative zu FFP2- Masken oder MNS zu sehen, da an diesen frei vorbei geatmet werden kann und es zu keiner Filterung der Atemluft kommt. Visiere dienen lediglich als zusätzlicher Spritzschutz gegen direkt auftreffende Flüssigkeiten.

Wann

  • Sowohl MNS, FFP-2 Maske als auch Schutzbrillen sind für die gesamte Dauer der Patientenbehandlung zu tragen und dürfen bei erhöhter Infektionsgefahr auch auf dem Behandlungsflur nicht ausgezogen werden.

Handpflege

Anforderung an die Beschaffenheit der Hände

  • Künstliche bzw. gegelte Fingernägel sind obsolet
  • Kein Nagellack
  • Saubere, kurz geschnittene, abgerundete Fingernägel
  • Verzicht auf das Tragen von Schmuck
  • Vermeidung von Verletzungen und Entzündungen (z.B. der Nagelhaut)

Händewaschen

  • Bei sichtbarer Verschmutzung
  • Zu Beginn des Arbeitstages
  • Am Ende des Arbeitstages
  • Nach dem Naseputzen
  • Nach der Toilettenbenutzung
  • Vor dem Essen
  • Häufiges Händewaschen schädigt die Haut und vermindert so die Wirksamkeit der Desinfektion

Anwendung von Pflegelotionen

  • Am Ende des Arbeitstages

Hygienische Händedesinfektion

Wir im UKA halten uns an die Vorgaben der „Aktion saubere Hände“

Wann

  • Unmittelbar vor Tätigkeiten mit Kontaminationsgefahr
    - Arbeitsplatzvorbereitung
    - Umgang mit Sterilgut
  • In der Patientenversorgung, unmittelbar
    VOR Patientenkontakt
    VOR aseptischen Tätigkeiten
    NACH Kontakt mit potenziell infektiösen Materialien
    Nach Patientenkontakt
    Nach Kontakt mit der direkten Patientenumgebung

Wie

  • Zur Korrekten Durchführung der Händedesinfektion beachten Sie bitte diesem Link .
  • 3ml (2-3 Hübe) für 30 sek. einreiben

Womit

  • Baktolin (Waschlotion), Sterilium (Desinfektionsmittel), Einwirkzeit mind. 30 sec

Chirurgische Händedesinfektion

Wie

1. Waschphase

  • Kaltes bis lauwarmes Wasser verwenden
  • Hände, Unterarme und Ellenbigen anfeuchten
  • Waschlotion aus dem Spender entnehmen
  • Waschlotion auf Hände, Unterarme und Ellenbogen aufschäumen (etwa 1 min)
  • sorgfältiges Abspülen mit nach oben gerichteten Fingerspitzen und tief einliegenden Ellenbogen
  • Trocknung mit Einmalhandtuch

1. Desinfektionsphase

  • 2x 5ml für 5 min verreiben; Herstellerangaben beachten!
  • Desinfektionsmittel mittels Ellenbogenbedienung aus dem Spender in die trockene hohle Hand geben
  • Ellenbogen, Unterarme, Handgelenke und Hände einreiben. Vorgang wiederholen.
  • Einreibemethode des hygienischen Händedesinfektion durchführen
  • Haut für mindestens 1,5 min feucht halten (zusätzliche Entnahme notwendig)
  • Sterile Handschuhe anziehen, nachdem das Desinfektionsmittel verdunstet ist. Desinfektionsmittel bis zum Trocknen einreiben, Überstände keinesfalls mit einem Tuch entfernen!

Womit

  • Baktolin: Waschlotion
  • Sterilium: Desinfektionsmittel

Handschuhe

Wann

  • Wenn es zu Kontakt mit Körperflüssigkeit kommt
  • Bei nicht invasiven Behandlungen (reguläre Behandlungen, Bedienung der Behandlungseinheit) Verwendung von nicht sterilen Handschuhen
  • Bei invasiven (operativen) Eingriffen Verwendung von sterilen Handschuhen
  • Anziehen Steriler Handschuhe: Bei invasiven Eingriffen ist es nötig, den Patienten vor Kontamination mittels pathogener Keime zu schützen. Dazu werden sterile Handschuhe verwendet. Wie man diese korrekt anlegt, entnehmen Sie bitte diesem Link.

Wie

  • Vor dem Anlegen und nach dem Ablegen sind die Hände je nach Behandlung nach den Vorgaben der hygienischen und chirugischen Händedesinfektion
  • Handschuhe müssen auf trockene Hände gezogen werden
  • Wechsel während der Behandlung bei sichtbarer Beschädigung des Handschuhs, zwischen den Behandlungen unterschiedlicher Patienten
  • Bei infektiösen Patienten sind zum Eigenschutz des medizinischen Personals zwei Paar Handschuhe übereinander zu tragen.

Es stehen sowohl verschiedene Handschuhmaterialien (Latex, Nitril, Vinyl) als auch -größen (XS-XL, 5,5-9,5) zur Verfügung.

Postexpositionsprophylaxe

Erstversorgung

Schnitt-und Stichverletzung

Blutung mind. 1 min durch Druck auf das umliegende Gewebe fördern, dann Wunde spreizen für mind. 10 min mit Desinfektionsmittel (Bacilol) feucht halten.

Kontamination des Auges

Spülung mit Augendusche (Etage 5 Flur 22, am Waschbecken zwischen Box 4 und 5 sowie Etage 5 Flur 23, Steriraum).

Aufnahme in die Mundhöhle

Sofort Ausspucken, anschließend Mundhöhle 4-5 Mal mit 20ml Antiseptikum (z.B. unvergälltes Ethanol (mind 80%) oder Chlorhexidin 0,3% für je 15 sec spülen.

Kontamination geschädigter oder entzündlich veränderter Haut

Material sofort mit einem Desinfektionsmittel getränkten Tuch entfernen, betroffene Hautregion 1-10 min mit Desinfektionsmittel (Bacilol) feucht halten.

Ablauf

  1. Erstversorgung
  2. Kursaufsicht informieren und Unfall dokumentieren (Verbandbuch liegt in Materialausgabe aus)
  3. Vorstellung des Verletzten sowie des behandelten Patienten beim D-Arzt in der NOTA zur serologischen Kontrolle und Entscheidung, ob eine Behandlung mit Medikamenten oder eine Immunisierung notwendig ist (Hepatitis B, HIV, Tuberkulose)
  4. Serologische Kontrolluntersuchung (Durchgangsarzt, Betriebsarzt)

Postexpositionsprophylaxe

  • Durchgangsarzt: Der Durchgangsarzt MUSS innerhalb von ein bis zwei Stunden aufgesucht werden. Beim Vorliegen einer Nadelstichverletzung sollte der behandelte Patient ebenfalls beim D-Arzt für eine serologische Untersuchung vorstellig werden.
  • Bei vorliegender HBV oder HIV-Infektion des behandelten Patienten kann eine Postexpositionsprophylaxe durchgeführt werden. Hierfür stehen bei HBV nach Exposition eine aktive und eine passive Immunprophylaxe zur Verfügung, bei HIV zieht sich die antivirale Therapie über vier Wochen. Beides sollte innerhalb von 24h nach NSV eingeleitet werden. Bei einer vorliegenden HCV Infektion ist aktuell keine PEP vorhanden.
  • Eine zweite Untersuchung inkl. serologischer Kontrolle durch den D-Arzt ist nach 6 Monaten wahrzunehmen.
  • Eine zweite Untersuchung durch den D-Arzt ist nach 6 Monaten wahrzunehmen

Postexposition bei Augenverletzung und nach Nadelstich

  • Augenspülung mit 5 %iger PVP-Lösung streichen (Allergische Reaktionen und Nebenwirkungen möglich)
  • Durchgangsarzt: Der Durchgangsarzt MUSS innerhalb von ein bis zwei Stunden aufgesucht werden. Bei tiefen Wunden und bei Verdacht auf eine Infektion des Patienten, ist dieser am besten mit zum D-Arzt zu nehmen.
  • Eine zweite Untersuchung durch den D-Arzt ist nach 6 Monaten wahrzunehmen

Postexposition bei Augenverletzung und nach Nadelstich

  • Augenspülung mit 5 %iger PVP-Lösung streichen (Allergische Reaktionen und Nebenwirkungen möglich)
  • Durchgangsarzt: Der Durchgangsarzt MUSS innerhalb von ein bis zwei Stunden aufgesucht werden. Bei tiefen Wunden und bei Verdacht auf eine Infektion des Patienten, ist dieser am besten mit zum D-Arzt zu nehmen.
  • Eine zweite Untersuchung durch den D-Arzt ist nach 6 Monaten wahrzunehmen

Flusssäure

Anwendung

Bei der Verwendung von Flusssäure im Rahmen der klinischen Studierendenkurse sind einige Punkte zu berücksichtigen:

  • Organisation des Sets (Flusssäure, Neutralisationspulver, Calciumgluconat) aus der Materialausgabe sowie eines Pick’n Stick und zweier Plastikbecher.
  • Während der Vorbereitung eines Teilchens mittels Flusssäure ist stehts ein langärmliger, geschlossener Kittel, Handschuhe sowie eine Schutzbrille zu tragen.
  • Die primäre Anwendung von Flusssäure im Rahmen der klinischen Studierendenkurse obliegt dem Personal.

Entsorgung

  • Die vom Teilchen abgespülte Flusssäure wird in einem Becher mit Neutralisationspulver aufgefangen und direkt mit Wasser verdünnt.
  • Nach 5-minütiger Einwirkzeit kann die verdünnte Flüssigkeit unter ausreichend Wassernachfluss entsprechend der örtlichen, behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
  • Es ist zu jedem Zeitpunkt ein maximaler Abstand zwischen der Flusssäure und dem Patienten, sowie freiliegenden Hautarealen der Behandler einzuhalten.

Vorgehen bei Verletzungen

  • Flusssäure wird schnell von der Haut aufgenommen, weshalb oberflächliche Verletzungen häufig ausbleiben und es zu einem unbemerkten Angriff tieferer Gewebsschichten und Knochenbereiche kommen kann (Kolliquationsnekrose). Durch chemische Bindung an Calcium- und Magnesiumionen und Hemmung lebenswichtiger Enzyme kann es zu akut bedrohlichen Stoffwechselstörungen oder Störungen der Leber- bzw. Nierenfunktion kommen.
  • Calciumgluconat sollte als Erste-Hilfe Maßnahme unverzüglich dick aufgetragen werden, es bildet mit Flusssäure Calciumfluorid, welches von der Haut abgewaschen werden kann.
  • Jeder Kontakt zur Flusssäure ist unmittelbar der Kursaufsicht mitzuteilen, sodass entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können.
    - Betroffene Kleidungsstücke unverzüglich entfernen und betroffene Hautbereich direkt mit klarem Wasser abspülen
    - Calciumgluconat-Gel bzw. Lösung auftragen
    - Kursaufsicht informieren, Eintrag Verbandsbuch
    - orstellung beim D-Arzt in der NOTA, Einleitung weiterer Maßnahmen

Laserschutz

  • Man unterscheidet Laserklassen 1-4 mit entsprechenden betrieblichen und persönlichen Schutzeinrichtungen.
  • Ein Laserschutzbeauftragter mit entsprechender Fachkunde pro Praxis, alle Mitarbeiter/-innen, welche den Laser benutzen, müssen entsprechend unterwiesen worden sein.
  • Schutzmaßnahmen:
    1. Definierter Laserschutzbereich  Kennzeichnung der Laserbenutzung für Außenstehende
    2. Laserschutzbrillen für Patienten, Behandler und Assistenz. Es sind keine weiteren Personen im Laserschutzbereich gestattet.

Covid-19 Schutzmaßnahmen der klinischen Kurse

Studierende/ Mitarbeiter

Zusätzlich zu den grundlegenden Hygieneschutzmaßnahmen gilt folgendes:

  • Aktuelle Covid Impfung
  • Tragen eines MNS/ einer FFP-2 Maske entsprechend der aktuellen COVID-19 SOP des UKA während der gesamten Aufenthaltsdauer um Klinikum
  • Regelmäßiges hygienisches Händewaschen und Händedesinfektion
  • Essen und Trinken auf den Behandlungsfluren ist strikt untersagt
  • Sofern möglich wird bei jeder Behandlung, ein Spanngummi (Kofferdam) zur Aerosolreduktion verwendet
  • Nur absolut notwendige aerosol-produzierende Behandlungsschritte werden durchgeführt, hierbei ist auf eine suffiziente Absaugung zu achten
  • Die Ansammlung von Studierenden ist unter allen Umständen zu vermeiden, es ist zu jedem möglichen Zeitpunkt ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten.
  • Personen mit Atemwegssymptomen (sofern es sich nicht um eine vom Arzt abgeklärte Erkrankung handelt) oder Fieber dürfen sich nicht auf dem Betriebsgelände der RWTH aufhalten
  • Die aktuellen 2G-/ 3G-Regeln werden mit Hilfe der Gandalf-App nachvollzogen

Patienten

  • Bei Verdacht auf eine Covid-19 Infektion, Atemwegssymptome (sofern es sich nicht um eine vom Arzt abgeklärte Erkrankung handelt) oder Fieber kann keine Teilnahme an den Studierendenkursen stattfinden.
  • Es muss während der gesamten Aufenthaltsdauer im UKA ein MNS getragen werden, welcher lediglich für die Dauer der zahnmedizinischen Behandlung abgelegt werden darf.
  • Einminütige Spülung mit Chlorhexidin vor Behandlungsbeginn.

Wegepläne ZPP

Wegepläne ZP